Antrag für baulichen Eingriff in öffentliche Verkehrs-/Grünflächen (Stadt Dachau)


(Planung, Baudurchführung und Kostenübernahme durch den Antragsteller, Einweisung und Abnahme durch einen Vertreter des Stadtbauhofs)

Stadt Dachau, Abt. Tiefbau
Konrad-Adenauer-Straße 2 - 6
85221 Dachau
tiefbau@dachau.de

Antragssteller

Lage des Eingriffs Ort / Ortsteil: Dachau

Eine Planskizze (s. Musterskizze) ist mit diesem Antrag bei der Abt.Tiefbau einzureichen. Falls ohnehin ein Baugenehmigungsverfahren beantragt wird, ist die damit verbundene Änderung der öffentlichen Verkehrs-/Grünfläche sinnvoller Weise gleich im Freiflächengestaltungsplan darzustellen. Folgende Informationen sind anzugeben.


Musterskizze


Bestand (schwarz):

  • betroffene Gehwege, Radwege, Grünflächen, Fahrbahn, Stellplätze, etc. mit Angabe der jeweiligen Abmessungen und Bestandsmaterialien
  • betroffene Bäume bis zu einem Abstand von 10m des Eingriffs
  • Einbauten, wie Beleuchtungsmasten, Schilder, Verteilerkästen, Sitzbänke etc.
  • Bestandshöhen, Rinnen und Straßeneinläufe ("Gullys")

Eingriff / Umbau (rot):

  • neue Situation mit Angabe der neuen Abmessungen und Materialien
  • im Zweifel sind Abbiegeradien nachzuweisen (z.B. maßgebliche Schleppkurven)
  • bestehende, nicht mehr benötigte Einfahrten, die zurückzubauen sind
  • neue Höhen, Rinnen und Straßeneinläufe für die Straßenentwässerung

(Hinweis: kein Oberflächenwasser von privaten auf öffentliche Flächen leiten)

Die Querneigung des Gehweges darf 6 % nicht überschreiten!


Mit den Arbeiten darf frühestens begonnen werden, wenn:

  • der Baubeginn beim Stadtbauhof gemeldet wurde und vor Ort eine Einweisung erfolgte.
    Tel.: 08131/75 4866, bei Änderung v. Grünflächen auch Abt. Stadtgrün Tel. 08131/75 4880
  • der ausführenden Firma die Einweisung betroffener Spartenträger zum Leitungsbestand vorliegt.
  • der bauzeitliche Verkehrseingriff vom Ordnungsamt gesondert genehmigt wurde (Sondernutzung)
    Tel. 08131/75 108

 

Mit der endgültigen Oberflächenwiederherstellung darf erst begonnen werden, wenn:

  • vom Bauherrn eine Abklärung wegen anderer Spartenverlegungen im geplanten Bereich (Gas,Wasser, Strom, Telekom; etc.) erfolgt ist, um spätere Aufgrabungen zu vermeiden.z. B. SWD Tel. 08131/7009-0.

Stadt Dachau

Konrad-Adenauer-Straße 2-6 I 85221 Dachau I 08131-75-0 I stadt@dachau.de

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