Mit den Arbeiten darf frühestens begonnen werden, wenn:
- der Baubeginn beim Stadtbauhof gemeldet wurde und vor Ort eine Einweisung erfolgte.
Tel.: 08131/75 4866, bei Änderung v. Grünflächen auch Abt. Stadtgrün Tel. 08131/75 4880
- der ausführenden Firma die Einweisung betroffener Spartenträger zum Leitungsbestand vorliegt.
- der bauzeitliche Verkehrseingriff vom Ordnungsamt gesondert genehmigt wurde (Sondernutzung)
Tel. 08131/75 108
Mit der endgültigen Oberflächenwiederherstellung darf erst begonnen werden, wenn:
- vom Bauherrn eine Abklärung wegen anderer Spartenverlegungen im geplanten Bereich (Gas,Wasser, Strom, Telekom; etc.) erfolgt ist, um spätere Aufgrabungen zu vermeiden.z. B. SWD Tel. 08131/7009-0.