Zustimmung zur Benutzung des städtischen Regenwasserkanals für die Einleitung einer Bauwasserhaltung


Stadtbauamt Dachau
Abt.Tiefbau
Konrad-Adenauer-Str. 2-6
85221 Dachau
Rathaus 2, EG Zimmer 01
Tel.08131/75202

Bauvorhaben


Die Einleitung von Grundwasser aus Bauwasserhaltungen in die städtische Regenwasserkanalisation hat in der Regel über die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen zu erfolgen. Der Anschluss unterhalb der Straßenoberkante (z.B. an Schächten) ist nicht gestattet.
Eine Einleitung in Schmutz- oder Mischwasserkanäle der Stadtwerke Dachau ist nicht zulässig.


Die ausführende Fachfirma ist als Antragsteller für Schäden oder Folgeschäden am öffentlichen Eigentum haftbar, welche durch eine unerlaubte oder unsachgemäß betriebene Bauwasserhaltung entstehen. Die Haftung des Antragstellers erstreckt sich gleichermaßen auf dadurch verursachte Schäden am Eigentum Dritter.

Ausführende Firma

Stadt Dachau

Konrad-Adenauer-Straße 2-6 I 85221 Dachau I 08131-75-0 I stadt@dachau.de

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