Die Einleitung von Grundwasser aus Bauwasserhaltungen in die städtische Regenwasserkanalisation hat in der Regel über die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen zu erfolgen. Der Anschluss unterhalb der Straßenoberkante (z.B. an Schächten) ist nicht gestattet.
Eine Einleitung in Schmutz- oder Mischwasserkanäle der Stadtwerke Dachau ist nicht zulässig.
Die ausführende Fachfirma ist als Antragsteller für Schäden oder Folgeschäden am öffentlichen Eigentum haftbar, welche durch eine unerlaubte oder unsachgemäß betriebene Bauwasserhaltung entstehen. Die Haftung des Antragstellers erstreckt sich gleichermaßen auf dadurch verursachte Schäden am Eigentum Dritter.