Antrag auf Erteilung einer Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§12 GastG)


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Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Schreibt aktuelles Datum mit; kann mit auf die PDF-Bestätigung übernommen werden

Der Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 aus besonderem Anlass ist mindestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu stellen.

Servicekonto BayernID (optional)

Wenn Sie über eine BayernID verfügen, können Sie die darin gespeicherten Daten automatisch in den Antrag übernehmen.

 

Wenn Sie über keine BayernID verfügen, dann fahren Sie einfach mit der Eingabe Ihrer Angaben fort.

Angaben Antragsteller/in
Wählen Sie aus, welcher Nationalität bzw. welchen Nationalitäten die Person angehört. Es ist auch die Auswahl "ohne Angabe" möglich, falls die Person keiner Nationalität angehört.

Bitte setzen Sie sich zu den erforderlichen Nachweisen mit unseren Sachbearbeiter/innen in Verbindung: Telefon 08131-75-276 oder -261.

Bitte fügen Sie folgende Nachweise bei.

Geburtsdatum des/der Vertretungsberechtigten

Geburtsort des/der Vertretungsberechtigten

Wählen Sie aus, welcher Nationalität bzw. welchen Nationalitäten die Person angehört. Es ist auch die Auswahl "ohne Angabe" möglich, falls die Person keiner Nationalität angehört.

Bitte setzen Sie sich zu den erforderlichen Nachweisen mit unseren Sachbearbeiter/innen in Verbindung: Telefon 08131-75-276 oder -261.

Bitte fügen Sie folgende Nachweise bei.

Antragsgrund
Angaben zur Veranstaltung

Der Antrag auf Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis ist mindestens zwei Wochen vor dem Ereignis bzw. besonderen Anlass zu beantragen. Sollten das nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (08131-75-276 oder -261). Ein nicht rechtzeitig gestellter Antrag, der eine ordnungsgemäße Prüfung nicht zulässt, kann zu einer unmittelbaren Ablehnung führen. 

 

Für den Fall, dass die Veranstaltung an verschiedenen bzw. mehreren Terminen stattfindet, können Sie weitere Termine über das "+" Symbol hinzufügen.

Bitte ergänzen Sie einen Lageplan zum Veranstaltungsort und relevanten Informationen. 

Aufbauten
Getränke
Speisen

Gilt nicht für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen.

Musik

Bürgerbüro Stadt Dachau I Pfarrstr. 2 I 85221 Dachau I 08131-75300 I gewerbe@dachau.de

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