Antrag für die vorübergehende Errichtung einer Haltverbotszone


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Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Schreibt aktuelles Datum mit; kann mit auf die PDF-Bestätigung übernommen werden

Die Bearbeitung des eingereichten Antrages erfolgt nur nach Einhaltung einer Antragsfrist von vier Wochen und nach Vorlage eines vollständig ausgefüllten Antrages mit Skizze oder Beschilderungsplans.

Servicekonto BayernID (optional)

Wenn Sie über eine BayernID verfügen, können Sie die darin gespeicherten Daten automatisch in den Antrag übernehmen.

 

Wenn Sie über keine BayernID verfügen, dann fahren Sie einfach mit der Eingabe Ihrer Angaben fort.

Angaben Antragsteller/in
Zweck der Halteverbotszone
Ort und Lage der Halteverbotszone
Zeitraum der Halteverbotszone

Für die vorübergehende Errichtung einer Haltverbotszone ist eine Antragsfrist von vier Wochen einzuhalten.

Ordnungsamt Stadt Dachau I Augsburger Straße 1 I 85221 Dachau I 08131-75214 I strassenbaustellen@dachau.de

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