Antrag auf Akteneinsicht in Bauakten

 


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Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Schreibt aktuelles Datum mit; kann mit auf die PDF-Bestätigung übernommen werden

Servicekonto BayernID (optional)

Wenn Sie über eine BayernID verfügen, können Sie die darin gespeicherten Daten automatisch in den Antrag übernehmen.

 

Wenn Sie über keine BayernID verfügen, dann fahren Sie einfach mit der Eingabe Ihrer Angaben fort.

Angaben Antragsteller/in
Bevollmächtigte/r
Rechnungsadresse
Einsicht wird beantragt zum Anwesen
Nachweise

Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, sonstiges amtliches Dokument) ist bei der Akteneinsicht vor Ort vorzulegen.

Die Bearbeitung ist kostenpflichtig. Pro angefangenen 30 Minuten (inkl. Vor- und Nachbereitung) werden 20,00 € Bearbeitungsgebühr berechnet.

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde wird den Antrag ergebnislos abschließen und Kosten erheben, wenn der vereinbarte Termin zur Einsichtnahme nicht wahrgenommen wurde.

 

Die Untere Bauaufsicht kann nur solche Unterlagen zur Einsichtnahme bereitlegen, die unter der o.g. Grundstücksbezeichnung im Archiv oder in der laufenden Akte vorhanden sind.

 

Es besteht nur ein Anspruch auf Akteneinsicht in den Diensträumen. Fotokopien können grundsätzlich nicht angefertigt werden.

 

Eine Herausgabe der Akten ist nicht möglich.

 

Es fallen keine Kosten an, falls die gewünschten Akten oder Unterlagen nicht zu ermitteln sind. Sie erhalten von uns anschließend unaufgefordert Nachricht.

 

Bei einem Eigentümerwechsel innerhalb der letzten 3 Monate ist ein aktueller Grundbuchauszug vorzulegen.

 

Bitte planen Sie für die Bearbeitung je nach Aufwand mindestens vier Wochen ein.

Erklärung Antragsteller/in

Stadt Dachau - Bauordnung, kommunales Baurecht

Konrad-Adenauer-Straße 2-6 I 85221 Dachau I 08131-751911 I bauordnung@dachau.de

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