Antrag auf Genehmigung einer Fällung oder Schädigung von Bäumen

nach § 8 Abs. 1 Baumschutzverordnung der Stadt Dachau

 


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Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Schreibt aktuelles Datum mit; kann mit auf die PDF-Bestätigung übernommen werden

Servicekonto BayernID (optional)

Wenn Sie über eine BayernID verfügen, können Sie die darin gespeicherten Daten automatisch in den Antrag übernehmen.

 

Wenn Sie über keine BayernID verfügen, dann fahren Sie einfach mit der Eingabe Ihrer Angaben fort.

Angaben Antragsteller/in
Angaben Grundstück

Angaben zum Grundstück, auf dem sich die geschützten Bäume befinden.

Antrag auf Baumfällung/Baumschädigung

Nicht geschützt sind Douglasien, Fichten, Hemlocktannen, Scheinzypressen, Tannen und Thujen.

Baumart und Stammumfang

Bitte geben Sie die Baumart und den Stammumfang (nicht Durchmesser) des Baumes/der Bäume an.

 

Einstämmige Bäume: Messen Sie bitte den Stammumfang in 1 Meter Höhe über dem Erdboden. Damit es sich sich um einen schützenswerten Baum handelt muss der Umfang mindestens 100 cm betragen.

 

Mehrstämmige Bäume: Bitte geben Sie den Stammumfang des dicksten Stammes in 1 Meter Höhe über dem Erdboden an. Damit es sich sich um einen schützenswerten Baum handelt, muss der Umfang des dicksten Stammes mindestens 80 cm betragen.

Achtung: Der Stammumfang muss mindestens 80 cm (mehrstämmig) bzw. 100 cm (einstämmig) betragen, bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe.

Ersatzpflanzungen

Für die geplante Fällung/Schädigung besteht die Verpflichtung zum ökologischen Ausgleich vorranging die Ersatzpflanzung. Ausgehend vom Stammumfang wird entsprechend dem untenstehenden Berechnungsschema der angegebene Ersatz pro Baum notwendig.

  • Stammumfang in 1 Meter Höhe zwischen 100 cm bis 200 cm: 1 Baum
  • Stammumfang in 1 Meter Höhe zwischen 200 cm bis 300 cm: 2 Bäume
  • Stammumfang in 1 Meter Höhe mehr als 300 cm: 3 Bäume

Eine Liste mit standortgerechten Baumarten, die sich als Ersatzpflanzungen eignen, finden Sie in Tabelle 2 der Anlage 1 zur Baumschutzverordnung der Stadt Dachau.

 

Ist die Ersatzpflanzung gemäß Baumschutzverordnung ganz oder teilweise unmöglich, so ist eine Ausgleichszahlung nach Anlage 1 der Baumschutzverordnung zu leisten. Die Ausgleichszahlung beträgt für jeden nicht ersatzgepflanzten Baum pauschal 1.500,00 Euro und ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides zu begleichen.
 

Mit Ankreuzen von "nein" oder "nur teilweise" stimmen Sie automatisch einer Ausgleichszahlung zu.

Bei Ersatzpflanzung von Kleinbäumen der Wuchsklasse III ist die Angabe der Grundstücksfläche, die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbaut ist, erforderlich (gemäß Anlage 1, Ziffer 3, Baumart).

Eine Genehmigung nach der Baumschutzverordnung ersetzt nicht erforderliche Genehmigungen nach den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Schutz eines Baumes dienen wie z. B. die Anforderungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

 

Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG ist es verboten, Bäume, die außerhalb von gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, alle Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

 

Generell zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Auch sind die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu beachten. Diese gelten ganzjährig bei sämtlichen Baum- und Strauchbeständen, auch innerhalb von gärtnerisch genutzten Grundflächen. Genehmigte Maßnahmen sind daher außerhalb dieser Zeit durchzuführen.

 

Nähere Informationen dazu erteilt Ihnen die zuständige Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Dachau, Weiherweg 16 in 85221 Dachau.

Mit Antrag werden, auch bei Rücknahmen oder Ablehnung, Verwaltungsgebühren erhoben.

Erklärung Antragsteller/in

Bitte beachten Sie, dass mit einer Bearbeitungszeit des Antrags von mindestens 4 Wochen zu rechnen ist!

Stadt Dachau - Bauordnung, kommunales Baurecht

Konrad-Adenauer-Straße 2-6 I 85221 Dachau I 08131-75-3331 I bauordnung@dachau.de

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