Anzeige für die vorübergehende Verwendung von Räumen für eine Veranstaltung

nach § 47 Versammlungsstättenverordnung (VStättV)


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Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Schreibt aktuelles Datum mit; kann mit auf die PDF-Bestätigung übernommen werden

Die Anzeige mit den erforderlichen Unterlagen ist bei der Stadt Dachau (Abteilung Bauordnung) mindestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Servicekonto BayernID (optional)

Wenn Sie über eine BayernID verfügen, können Sie die darin gespeicherten Daten automatisch in den Antrag übernehmen.

 

Wenn Sie über keine BayernID verfügen, dann fahren Sie einfach mit der Eingabe Ihrer Angaben fort.

Angaben Verantwortliche/r Veranstalter/in bzw. Betreiber/in
Angaben zur Veranstaltung

Die Anzeige mit den erforderlichen Unterlagen ist bei der Stadt Dachau (Abteilung Bauordnung) mindestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Hinweis:

Die Anzeige mit den erforderlichen Unterlagen ist bei der Stadt Dachau (Abteilung Bauordnung) mindestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

 

 

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist die Untere Bauaufsichtsbehörde. Die Daten werden erhoben, um das Anzeigeverfahren durchzuführen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) in Verbindung mit dem anzuwendenden Fachgesetz.


Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von der Datenschutzbeauftragen / dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Dachau (datenschutzbeauftragter@dachau.de). 

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Konrad-Adenauer-Straße 2-6 I 85221 Dachau I 08131-75-236 und -237 I bauordnung@dachau.de

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