Übereinstimmung der Bauausführung mit dem Brandschutznachweis

Nur erforderlich bei Bauvorhaben der Gebäudeklasse 4


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Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Schreibt aktuelles Datum mit; kann mit auf die PDF-Bestätigung übernommen werden

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Für die Nutzung dieses Online-Formulars müssen Sie sich mit der BayernID (Nutzerkonto) mit mindestens einem substantiellen Vertrauensniveau anmelden. Hierzu zählt z.B. ein Authega- und Elster-Zertifikat sowie die Online-Ausweis-Funktion Ihres Personalausweises. 

 

Wenn Sie über kein BayernID Nutzerkonto mit entsprechendem Vertrauensniveau verfügen, können Sie hier eins erstellen.

Angaben Bauherr/in
Angaben zum Vorhaben
Angaben zum Baugrundstück
Brandschutznachweis
Ersteller/in der Übereinstimmungsbestätigung

Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 77 Abs. 2 Satz 2 BayBO 

Erklärung Ersteller/in der Übereinstimmungsbestätigung

Dieses Formular kann verwendet werden für die notwendige Bestätigung der übereinstimmenden Bauausführung mit dem Brandschutznachweis (erforderlich bei Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten, sowie Mittel- und Großgaragen). Die Bestätigung ist vom Nachweisberechtigten in Sinne des Art. 77 Abs. 2 Satz 2 BayBO zu erstellen. Mit dieser Bestätigung gelten die jeweiligen bauaufsichtlichen Anforderungen für eingehalten.

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): 
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Dachau. Die Daten werden erhoben, um das Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) in Verbindung mit dem anzuwendenden Fachgesetz. Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von der Datenschutzbeauftragen / dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Dachau (datenschutzbeauftragter@dachau.de).  

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